Wolf

Entscheidung zum Hornisgrinde Wolf

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Eilverfahren über die Beschwerden von Naturschutzverbänden entschieden. Demnach darf der sogenannte „Hornisgrinde-Wolf“ ab sofort abgeschossen werden.

Wir bedauern diese Entscheidung zutiefst.

Gerade im Schwarzwald – und insbesondere im Nationalpark Schwarzwald – sollten Rückzugsräume für bedrohte Tierarten konsequent geschützt werden. Nationalparke dienen dem Erhalt natürlicher Prozesse und dem Schutz der biologischen Vielfalt. Der Umgang mit streng geschützten Arten wie dem Wolf verlangt daher besondere Sorgfalt, Transparenz und fachliche Fundierung.Wir fordern die Politik auf, sich intensiver und vorausschauender mit dem zukünftigen Umgang mit Wölfen im Schwarzwald auseinanderzusetzen. Zudem regen wir die Einrichtung eines unabhängigen Expertenrats aus Fachleuten an, um mögliche Versäumnisse künftig zu vermeiden und tragfähige, wissenschaftlich fundierte Lösungen zu entwickeln.

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