Petition zum Erhalt von Bänken, Schutzhütten, Informationstafeln und Wegweisern im Wald

Der Schwarzwaldverein Ortsverein Hornisgrinde unterstützt die Verbreitung einer bundesweiten Petition, die sich für den Erhalt von Erholungsinfrastruktur wie Bänken, Schutzhütten, Informationstafeln und Hinweisschildern in unseren Wäldern einsetzt.

👉 Hier geht’s zur Petition

Ziel der Petition ist eine Änderung des Bundeswaldgesetzes, um Rechtssicherheit für Waldbesitzende, Kommunen und ehrenamtliche Vereine zu schaffen. Die Forderung: Solche Einrichtungen sollen künftig als waldtypische Gefahrenquellen eingestuft werden. Dadurch würden Waldeigentümer oder -pächter nicht mehr automatisch haftbar gemacht, wenn etwa durch herabfallende Äste Schäden entstehen.

Stattdessen soll die Verkehrssicherungspflicht für diese Einrichtungen auf deren Betreiber übergehen, beispielsweise auf Vereine, Kommunen oder Naturparks – geregelt über einen Gestattungsvertrag mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der jeweiligen Flächen.

Hintergrund der Petition

Bänke, Wanderhütten und Wegweiser sind wichtige Bestandteile einer sicheren und barrierearmen Waldnutzung – für Erholungssuchende, Familien, Seniorinnen und Senioren sowie naturinteressierte Gruppen.

Aktuell werden jedoch vermehrt Rückbaumaßnahmen gefordert, weil solche Einrichtungen rechtlich als „atypische Gefahrenquellen“ gelten. In der Folge entfernen viele Waldbesitzende oder Kommunen vorsorglich Sitzgelegenheiten und Schutzhütten, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Diese Entwicklung betrifft auch zahlreiche ehrenamtlich engagierte Wander- und Heimatvereine, die über Jahrzehnte hinweg wichtige Infrastruktur im Wald aufgebaut haben.

Ziele der Petition im Überblick

  • Rechtssicherheit schaffen für alle Beteiligten
  • Rückbau wertvoller Wanderinfrastruktur stoppen
  • Verantwortung klar regeln durch Gestattungsverträge
  • Engagement im Naturschutz und in der Heimatpflege stärken

Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt seit 2024 vor und sieht vor, Schäden im Bereich dieser Einrichtungen künftig als Teil des allgemeinen Lebensrisikos im Wald – also als waldtypische Gefahr – einzuordnen. Dieser Schritt würde Waldeigentümer und Betreiber gleichermaßen entlasten.

Jetzt Petition unterzeichnen

Die Petition kann bundesweit unterstützt werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Mitzeichnung finden Sie über folgenden Link:

👉 Hier geht’s zur Petition

Neuste Beiträge

Wolf

Entscheidung zum Hornisgrinde Wolf Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Eilverfahren

Ansehen »